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"Tatort 1760/1761"

Tatort 1760/1761 Tatort 1760/1761

 

Einladung zur Subskription (bis zum 30. November 2014)

des erstmaligen Neudrucks der

 

 

AKTEN DES KRIEGSGERICHTS VON 1763

WEGEN DER EROBERUNG VON

GLATZ 1760 UND SCHWEIDNITZ 1761

 

NAMENS DES VEREINS

FÜR GESCHICHTE UND ALTERTHUM SCHLESIENS

HERAUSGEGEBEN

VON

DR. FRANZ WACHTER,

KÖNIGL. ARCHIVAR

 

(SCRIPTORES RERUM SILESIACARUM.

SECHZEHNTER BAND.)

 

Es ist die Festung Glatz, nachdem selbige im Monat Mai 1760 vom Feinde bloquiret, die Nacht vom 20. zum 21. Julii die Trancheen eröffnet, den 26. Julii von 6 feindlichen Batterien beschossen und desselben Tages besonders die alte Festung von denen feindlichen Truppen attaquiret worden, weil die treulose und meineidige Garnison heerdenweise davongelaufen, bei Annäherung des Feindes das Gewehr weggeworfen und ihre gehabten Posten verlassen, emportiret worden.“

 

So beginnt die „Defensionsschrift wegen der in so kurzer Zeit den 26. Juli erfolgten Uebergabe der Festung Glatz“ der vier Arrestanten, der Obristlieutenants d’O und v. Knobelsdorff und der Obristen v. Quadt und v. Wrede vom 20. Juni 1763.

 

„Dem H. Inculpaten (dem Generalmajor v. Zastrow) wird . . . zur Last gelegt, dass durch seine Schuld und Versehen die Festung Schweidnitz . . . in wenig Zeit, nämlich 4 Stunden, durch Surprise an den Feind übergegangen sei, weshalben derselbe bei seiner Befreiung aus der Kriegsgefangenschaft sogleich allhier arretirt, und da S.K.M. selbsten um eine vigoureuse Untersuchung dieser Sache gebeten, so ist solche veranlasset, und sind Acten bis zum Spruch instruiret.“

 

Auditeur Struve, der Pflichtverteidiger des Kommandanten von Schweidnitz, Generalmajor v. Zastrow, damals 53 Jahre alt und bereits 42 Jahre im Dienst, führte in seiner „Rechtlichen Defension“ vom 2. Juli 1763 aus:

 

„Betreffend die Materialia, so wird alle dem H. Iculpaten beigemessene Schuld sogleich wegfallen, und dessen Unschuld klärlich am Tage liegen, wenn bewiesen werden kann, dass er die Pflichten eines Commandanten vollkommen erfüllet, vermöge welcher er

 

1) alle Anstalten zur Gegenwehr gemacht und seine Praecautiones genommen,

2) sich seiner Schuldigkeit gemäss bei erfolgtem Angriff gehörig defendiret.“

 

Der 2. Teil dieser Darstellung der 1763 angestrengten kriegsgerichtlichen Untersuchung unter Leitung des Generals der Kavallerie von Zieten über Schuld und Unschuld der Kommandierenden und ihrer Untergebenen anlässlich des Verlusts der Festungen Glatz 1760 und Schweidnitz 1761 präsentiert –  wie der Breslaus Kapitulation behandelnde 1. Band – den gesamten Verlauf der Verfahren mit den Verhören und Aussagen der Angeklagten und Zeugen über den militärischen Gang der Ereignisse.

 

Verfolgen Sie die Aussagen und schätzen Sie ein, ob und welche Strafen „für Recht erkannt“ werden – vom 1- bis 8-jährigen Festungsarrest reicht das Spektrum möglicher Bestrafung über das „Nehmen des Ordens pour le mérite“ und „infames Cassiren“ bis zum „Decolliren“ oder „Arquebusiren“ mit dem vorherigen Zerbrechen des Degens durch den Scharfrichter. Kam ein „Inculpat“ mit einer „Cassation ohne Infamie“ davon oder war ihm vielleicht „nichts Gravirliches“ vorzuwerfen?

 

Wie haben die Capitains, Obristlieutenants, Obristen, Generalmajors und Generallieutenants geurteilt?

 

Und wie entschied von Zieten „qua H. Praesidis“ als Vorsitzender? 

 

Inhalt

 

I. Verhandlungen des Kriegsgerichts

 

Berufung

Verhöre

A. Wegen Glatz

B. Wegen Schweidnitz

Sentenz

 

II. Belege

 

Blockade- und Belagerungsjournal des Obristlieutenants d’O

 

Verhaltungsordre des Vicekommandanten d’O

an den Obristen v. Quadt und den Obristlieutenant v. Knobelsdorf – 23. Juli 1760

 

Tagebuch des Obersten v. Wrede während der Blockade und Belagerung von Glatz

 

Ordre des Generalmajors v. Zastrow, ausgegeben den 30. September 1761

 

Mündliche Disposition v. Zastrows

 

Patent für den Obersten v. Zastrow als Kommandant von Schweidnitz – 18. April 1758

 

Instruktion v. Zastrows für die Schweidnitzer Garnison – 29. Februar 1760

 

Der König an Generalmajor v. Zastrow – Freiberg, 4. Februar 1760

 

Auszug aus einem Schreiben d’Os an den Minister Schlabrensdorff

betr. den Zustand der Stadt Glatz vom 6. März 1758

 

Erstmaliger Neudruck der Ausgabe Breslau 1897

XXXII, 213 Seiten.2 Pläne (s-w).

Handgebunden in dunkelblaues Bibliotheksleinen mit weißer Prägung,

marmorierten Vorsätzen und Lesebändchen.

Format 8° (21,0 x 29,7 cm).

Auf Ihren Wunsch lassen wir Ihren Band in Bibliotheksleinen anderer Farbe

oder statt mit weißer mit Gold- oder Silberprägung versehen.

 

ISBN 978-3-86990-005-6

Subskriptionspreis bis zum 30. November 2014  €   78

(ab 1. Dezember 2014:  €   108)

 

Preisangaben inkl. z. Z. (08/2014) gültiger MWSt., zzgl. Verpackungs- und Portokosten.

 

Sehen Sie auch die Website "Tatort 1757":

 

AKTEN DES KRIEGSGERICHTS VON 1758

WEGEN DER

KAPITULATION VON

BRESLAU AM 24. NOVEMBER 1757

 

 

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